Diskrete Käufersuche
Aufgeschlagenes altes Fotoalbum, Schlüsselbund und Lesebrille auf einem Eichentisch am Fenster
Erben und Erbengemeinschaften

Eine geerbte Immobilie verkaufen, mit Ruhe und Klarheit.

Eine Erbschaft ist oft mit Erinnerungen verbunden und mit vielen Fragen. Wenn mehrere Erben gemeinsam entscheiden, begleite ich Sie als neutraler Ansprechpartner.

Symbolbild
Unterstützung

Wie ich Erbengemeinschaften unterstütze.

Gleiche Informationen

Alle Erben erhalten dieselben Informationen zur gleichen Zeit, ob sie im Landkreis wohnen oder weiter entfernt.

Sachliche Grundlage

Eine nachvollziehbare Einschätzung des Marktwerts hilft, Entscheidungen auf Fakten statt auf Vermutungen zu stützen.

Organisation vor Ort

Ich kümmere mich um Besichtigungen, Unterlagen und Termine, gerade wenn die Erben nicht in der Nähe wohnen.

Diskretion und Rücksicht

Ich gehe mit Ihrer Situation respektvoll um und lasse Ihnen die Zeit, die Sie für Entscheidungen brauchen.

Wichtig

Was ich übernehme und was nicht.

Ich bin Immobilienmakler und kümmere mich um alles, was den Verkauf der Immobilie betrifft.

Fragen zur Erbfolge, zum Erbschein, zu Steuern oder zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gehören in die Hände eines Notars, Rechtsanwalts oder Steuerberaters. Ich stimme mich gern mit Ihren Beratern ab.

Der erste Schritt

Erst den Wert kennen, dann entscheiden.

Der Preis-Check ist eine neutrale Einschätzung als Grundlage für die Einigung in der Erbengemeinschaft.

Ich besichtige die Immobilie, werte Vergleichswerte aus der Region aus und fasse meine Einschätzung in einem schriftlichen Bericht zusammen, den alle Erben erhalten. Festpreis 690 €.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Marktwerteinschätzung, kein Verkehrswertgutachten.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Können wir verkaufen, wenn noch nicht alle Erben eingetragen sind?

In der Regel muss die Erbfolge, zum Beispiel über einen Erbschein oder ein notarielles Testament, nachgewiesen werden, bevor der Kaufvertrag vollzogen werden kann. Die Vorbereitung der Vermarktung kann oft schon parallel beginnen. Rechtliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt.

Was ist, wenn sich die Erben nicht einig sind?

Ich kann als neutraler Ansprechpartner alle Beteiligten gleichermaßen informieren und eine sachliche Grundlage für Entscheidungen schaffen. Eine rechtliche Vermittlung oder Mediation ersetze ich nicht.

Muss die Immobilie vor dem Verkauf geräumt werden?

Nicht zwingend. Wir besprechen gemeinsam, was für die Präsentation sinnvoll ist. Mit virtuellem Home-Staging lässt sich zeigen, wie die Räume nach einer Räumung wirken können.

Kontakt

Sprechen wir über das weitere Vorgehen.

Ob Sie bereits konkret verkaufen möchten oder sich zunächst informieren: Ich nehme mir Zeit für Ihre Situation und melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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